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Jobverlust vor der Pensionierung - so meistern Sie die Herausforderung

Ein Jobverlust kurz vor Pensionierung stellt vieles auf den Kopf. Wer in den letzten Jahren des Berufslebens entlassen wird, muss seinen Ruhestand neu berechnen – dafür gibt es vier Optionen.

Unfreiwillige Arbeitslose mit einem Alter von 58 Jahren sowie einem Anschluss an eine Pensionskasse haben folgende vier Optionen:

  • Sie können das Pensionskassen-Altersguthaben als Freizügigkeitsleistung beziehen und müssen sich zwingend bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden.

  • Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich bei der ALV anmelden.

  • Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich nicht bei der ALV anmelden.

  • Sie können sich vorzeitig pensionieren lassen und ihre Altersleistung aus der Pensionskasse in Form einer Rente oder einer Kapitalzahlung beziehen, ohne sich bei der ALV anzumelden. Diese Regelung muss aber im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein.

Betroffene sollten sich folgende drei Fragen stellen:

  • Will beziehungsweise möchte man Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?

  • Will man das Altersguthaben später als Rente oder als Kapitalbezug beziehen?

  • Hat man die Wahl, bis zur ordentlichen Pensionierung auf regelmässige Einkünfte zu verzichten?


Als Destinatär der PK Merlion stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.